Die Stadt Zossen beabsichtigt, das Gewerbegebiet Zossen Nord auszubauen und hierfür eine neue Verkehrsanbindung zu schaffen.
Die geplante Straßenverbindung soll nach den vorliegenden Planungen zwischen der B96, dem Gewerbegebiet und dem bestehenden Straßennetz im Bereich Zossen beziehungsweise Dabendorf verlaufen. Das Vorhaben wird als Nordumfahrung bezeichnet.
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Offenlageverfahren. Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen einsehen und noch bis zum 24. August 2026 eine eigene Stellungnahme einreichen.
Unsere gemeinsame Stellungnahme zur Planung „Gewerbegebiet Zossen Nord – Verkehrsfläche“ ist fristgerecht bei der Stadt Zossen eingereicht. Damit ist ein wichtiger Schritt geschafft.
Bis zum 24. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger weiterhin eigene Stellungnahmen einreichen.
Anschließend beginnt die eigentliche Prüfung: Die Stadt muss die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Forderungen auswerten und in die weitere Abwägung einbeziehen. Danach werden sich die politischen Gremien und die Stadtverordneten mit den Ergebnissen befassen.
Unser Ziel bleibt dabei klar: Gute und richtige Planung muss vor Baubeginn stehen.
Wir wünschen uns einen offenen, sachlichen, konstruktiven und fairen Abwägungsprozess, in dem die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ebenso ernst genommen werden wie die Entwicklungsziele der Stadt.
Wir werden das weitere Verfahren aufmerksam begleiten, über wichtige Termine und Entscheidungen informieren und weiterhin das Gespräch mit Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit suchen.
Danke an alle, die mit Hinweisen, Fachwissen, Zeit und ihrer Unterschrift unterstützt haben. Jetzt kommt es darauf an, dass die vorgetragenen Argumente vollständig, nachvollziehbar und fair abgewogen werden.
Nach den von der Stadt vorgestellten Planunterlagen ist vorgesehen,
die Nordumfahrung nicht vollständig in einem Schritt, sondern in zwei Bauabschnitten zu errichten.
Anbindung der B96 an das Gewerbegebiet Zossen Nord
Erschließung des Gewerbegebietes
Weiterführung der Straße bis zur Glienickerstraße
Herstellung der vollständigen Nordumfahrung
Nach bisherigem Kenntnisstand ist für den zweiten Bauabschnitt kein verbindlicher Fertigstellungstermin öffentlich bekannt.
Nach der derzeitigen Planung könnte die Märkische Straße bis zur Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts eine wichtige Funktion übernehmen.
Dies betrifft insbesondere:
den Verkehr zum Gewerbegebiet und weiter zur B96,
Baustellenverkehr,
Zu- und Abfahrtsverkehr während der Bauphase des Gerwerbegebietes.
Damit stellt sich die Frage, ob die geplante Straße von Beginn an tatsächlich als Umfahrung wirkt oder ob zunächst zusätzliche Verkehrsbelastungen für bestehende Wohngebiete entstehen.
In der Diskussion wird häufig über Straßen, Trassen und Fördermittel gesprochen. Weniger Beachtung findet die Frage:
Wie viele Menschen leben eigentlich in den unmittelbar betroffenen Wohngebieten?
Eine überschlägige Auswertung der angrenzenden Wohngebiete ergibt:
rund 160 bis 190 Wohngrundstücke
etwa 350 bis 420 Einwohner
alle wären – je nach Lage – von zusätzlichen Verkehrsbelastungen unmittelbar oder mittelbar betroffen.
Mit einer neuen Straßenverbindung gehen regelmäßig Auswirkungen einher, die im Planungsverfahren sorgfältig abzuwägen sind:
mehr Verkehrsbewegungen,
zusätzliche Lärmimmissionen,
höhere Feinstaub- und Schadstoffbelastungen,
stärkere Erschütterungen durch Schwerlastverkehr,
Auswirkungen auf Wohnqualität und Verkehrssicherheit.
Gerade deshalb sieht das Baugesetzbuch die öffentliche Beteiligung vor. Die Interessen der betroffenen Anwohner sind ein wesentlicher Bestandteil der Abwägung.
Es geht also nicht nur um eine Straße – sondern um die Lebensqualität von mehreren hundert Menschen.
Hinweis: Die genannten Zahlen beruhen auf einer überschlägigen Auswertung der sichtbaren Bebauung und dienen der Einordnung der Größenordnung. Eine exakte Anzahl der Grundstücke und Einwohner kann anhand der amtlichen Liegenschaftsdaten ermittelt werden.Mit dem Offenlagebeschluss vom 2. Juli 2026 wurde der Planentwurd für die öffentliche Beteiligung freigegeben. Noch bis zum 24. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen einsehen und eine eigene Stellungnahme einreichgen.
Der Planentwurf wurde für die öffentliche Beteiligung freigegeben.
Die Planunterlagen werden öffentlich zugänglich gemacht.
Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen prüfen.
Während der Offenlage vom 20. Juli bis 24. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen einreichen.
Behörden, Verbände und weitere Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls beteiligt.
Nach Ende der Offenlage müssen die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Erst danach können weitere Entscheidungen über den Bebauungsplan getroffen werden. Änderungen der Planung sind daher weiterhin möglich.