Wir bedanken uns bei der Märkischen Allgemeinen Zeitung für die sachliche und fundierte Darstellung der aktuellen Entwicklung rund um die Bürgerinitiative Nordumfahrung. Aus urheberrechtlichen Gründen veröffentlichen wir den Artikel nicht. Viele der angesprochenen Informationen finden Sie jedoch auch auf unserer Internetseite bzw. können Sie den Artikel direkt hier abrufen.
Zu zwei Aussagen der Bürgermeisterin möchten wir allerdings Stellung nehmen:
1. „Wir gehen mit den Planern davon aus, dass es eine Entlastung für Dabendorf ist, wenn wir keinen zusätzlichen Verkehr durch Dabendorf schicken.“
Diese Argumentation überzeugt uns nicht.
Das geplante Gewerbegebiet existiert heute noch nicht. Der zusätzliche Verkehr entsteht erst durch dessen Entwicklung. Die Nordumfahrung verhindert diesen Verkehr also nicht – sie soll ihn aufnehmen.
Die entscheidende Frage lautet daher: Würde dieser zusätzliche Verkehr ohne das Gewerbegebiet überhaupt entstehen? Aus unserer Sicht: Nein.
Deshalb kann die Nordumfahrung nicht losgelöst vom Gewerbegebiet als reine Entlastungsstraße betrachtet werden. Sie ist vielmehr Voraussetzung für dessen Erschließung und führt insgesamt zu mehr Verkehr in der Region.
Hinzu kommt: Auch für die Goethestraße ist nach den bisherigen Planungen keine echte Entlastung erkennbar. Der Verkehr aus dem neuen Gewerbegebiet wird zwar verlagert, aber nicht vermieden. Ob und in welchem Umfang die Goethestraße tatsächlich entlastet wird, ist aus den bisherigen Unterlagen nicht überzeugend dargelegt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung. Das Offenlageverfahren findet ausgerechnet während der Sommerferien statt. In einer Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger verreist sind, ist es deutlich schwieriger, sich intensiv mit den umfangreichen Planunterlagen auseinanderzusetzen und qualifizierte Stellungnahmen zu verfassen. Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung wäre ein Beteiligungszeitraum außerhalb der Ferien aus unserer Sicht angemessener gewesen.
2. „Ich hätte mir gewünscht, dass sie schon wesentlich früher aktiv geworden wären.“
Auch diese Aussage können wir nicht nachvollziehen.
Die öffentliche Bürgerbeteiligung beginnt mit der Offenlage des Bebauungsplans. Genau dafür sieht das Baugesetzbuch das Beteiligungsverfahren vor. Dass viele Bürgerinnen und Bürger sich erst jetzt einbringen, entspricht daher dem gesetzlich vorgesehenen Ablauf.
Umgekehrt hätte die Stadt jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Öffentlichkeit frühzeitig einzubeziehen – beispielsweise durch Informationsveranstaltungen oder Bürgerversammlungen. Viele Fragen und Sorgen hätten so bereits vor dem Offenlagebeschluss transparent diskutiert werden können.
Genau deshalb nutzen wir jetzt das vorgesehene Beteiligungsverfahren: sachlich, konstruktiv und mit dem Ziel, eine Lösung zu erreichen, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ebenso gerecht wird wie den Interessen der Stadt.
Wir laden alle Interessierten ein, sich selbst ein Bild zu machen, die Planunterlagen zu prüfen und ihre Stellungnahme einzureichen. Eine breite, sachliche Beteiligung ist der beste Beitrag zu einer fundierten Entscheidung.