Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans endete am 24. August 2026. Bürgerinnen und Bürger, Behörden und weitere Beteiligte konnten bis dahin Stellungnahmen zur Planung einreichen.
Nun werden die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Forderungen von der Stadt geprüft und im weiteren Verfahren abgewogen. Die Bürgerinitiative wird diesen Prozess weiter begleiten und über wichtige Entwicklungen informieren.
Wichtig: Das Ende der Beteiligungsfrist bedeutet nicht, dass die Nordumfahrung beschlossen ist. Änderungen an der Planung sind im weiteren Verfahren weiterhin möglich.
Auch nach Ende der Beteiligungsfrist können Sie das weitere Verfahren verfolgen und die Arbeit der Bürgerinitiative unterstützen.
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Gemeinsam mit Unterstützerinnen und Unterstützern hat die Bürgerinitiative eine ausführliche Stellungnahme zum Bebauungsplan erarbeitet und fristgerecht bei der Stadt Zossen eingereicht.
Darin haben wir unsere zentralen Fragen, Einwendungen und Forderungen zur aktuellen Planung zusammengetragen.
Jeder kann eine Stellungnahme abgeben – unabhängig davon, ob er Eigentümer*in eines Grundstücks ist.
Bürgerinnen und Bürger
Anwohner*innen
Unternehmen
Pendler*innen
Umweltverbände
Nachbargemeinden (z. B. Rangsdorf oder Groß Machnow)
Wer wird außerdem beteiligt?
Neben der Öffentlichkeit beteiligt die Stadt zahlreiche Fachbehörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange, dazu gehören unter anderem:
Landkreis Teltow-Fläming
Landesbetrieb Straßenwesen
Landesamt für Umwelt
Deutsche Bahn
Wasser- und Naturschutzbehörden
Nachbargemeinden
Versorgungsunternehmen
Sie müssen kein Fachplaner sein. Wichtig sind Ihre eigenen Beobachtungen und konkrete Hinweise zur Planung. Beschreiben Sie möglichst nachvollziehbar, welche Auswirkungen Sie erwarten und welche Punkte aus Ihrer Sicht geprüft oder geändert werden sollten.
Mögliche Themen sind zum Beispiel:
Verkehr und Verkehrssicherheit
Lärm, Feinstaub und Erschütterungen
Lkw-Verkehr
Schulwege sowie Fuß- und Radverkehr
Baustellenverkehr
Natur und Umwelt
Auswirkungen auf Ihr Grundstück oder Wohnumfeld
Die geplante Umsetzung in zwei Bauabschnitten
Je konkreter Sie Ihre Stellungnahme begründen und sich auf die veröffentlichten Planunterlagen oder Gutachten beziehen, desto besser kann Ihr Anliegen im Verfahren geprüft werden. Formulieren Sie möglichst auch, welche Änderung oder Ergänzung Sie sich wünschen.
Reichen Sie Ihre Stellungnahme bis zum 24. August 2026 ein, vorzugsweise per Mail an beteiligung@SVZossen.Brandenburg.de oder schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Zossen.
Jede fristgerecht eingegangene Stellungnahme wird geprüft.
Die Stadt erstellt dazu eine fachliche Bewertung und entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Abwägung, wie die Hinweise berücksichtigt werden.
Das Ergebnis wird im weiteren Verfahren dokumentiert.