Das Offenlageverfahren läuft noch bis zum 24. August 2026. Bis dahin können Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen einsehen und eine eigene Stellungnahme zum Bebauungsplan einreichen.
Wichtig: Der Offenlagebeschluss bedeutet nicht, dass die Nordumfahrung bereits beschlossen ist.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich am Verfahren beteiligen – unabhängig davon, ob eine unmittelbare Betroffenheit besteht. Besonders wichtig sind Stellungnahmen von Anwohnern, Eigentümern, Mietern und Gewerbetreibenden.
Jeder kann eine Stellungnahme abgeben – unabhängig davon, ob er Eigentümer*in eines Grundstücks ist.
Bürgerinnen und Bürger
Anwohner*innen
Unternehmen
Pendler*innen
Umweltverbände
Nachbargemeinden (z. B. Rangsdorf oder Groß Machnow)
Wer wird außerdem beteiligt?
Neben der Öffentlichkeit beteiligt die Stadt zahlreiche Fachbehörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange, dazu gehören unter anderem:
Landkreis Teltow-Fläming
Landesbetrieb Straßenwesen
Landesamt für Umwelt
Deutsche Bahn
Wasser- und Naturschutzbehörden
Nachbargemeinden
Versorgungsunternehmen
Sie müssen kein Fachplaner sein. Wichtig sind Ihre eigenen Beobachtungen und konkrete Hinweise zur Planung. Beschreiben Sie möglichst nachvollziehbar, welche Auswirkungen Sie erwarten und welche Punkte aus Ihrer Sicht geprüft oder geändert werden sollten.
Mögliche Themen sind zum Beispiel:
Verkehr und Verkehrssicherheit
Lärm, Feinstaub und Erschütterungen
Lkw-Verkehr
Schulwege sowie Fuß- und Radverkehr
Baustellenverkehr
Natur und Umwelt
Auswirkungen auf Ihr Grundstück oder Wohnumfeld
Die geplante Umsetzung in zwei Bauabschnitten
Je konkreter Sie Ihre Stellungnahme begründen und sich auf die veröffentlichten Planunterlagen oder Gutachten beziehen, desto besser kann Ihr Anliegen im Verfahren geprüft werden. Formulieren Sie möglichst auch, welche Änderung oder Ergänzung Sie sich wünschen.
Sie möchten eine Stellungnahme verfassen, wissen aber nicht, wie Sie beginnen sollen?
Die Bürgerinitiative stellt Ihnen auf Wunsch zur Verfügung:
✔ eine Beispiel-Stellungnahme,
✔ Formulierungshilfen sowie
✔ Hinweise zur individuellen Ausarbeitung
Reichen Sie Ihre Stellungnahme bis zum 24. August 2026 ein, vorzugsweise per Mail an beteiligung@SVZossen.Brandenburg.de oder schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Zossen.
Jede fristgerecht eingegangene Stellungnahme wird geprüft.
Die Stadt erstellt dazu eine fachliche Bewertung und entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Abwägung, wie die Hinweise berücksichtigt werden.
Das Ergebnis wird im weiteren Verfahren dokumentiert.
Die Bürgerinitiative hat gemeinsam mit Unterstützerinnen und Unterstützern eine ausführliche Stellungnahme zum Bebauungsplan erarbeitet. Sie wurde fristgerecht bei der Stadt Zossen eingereicht.
Darin haben wir unsere zentralen Fragen, Einwendungen und Forderungen zur aktuellen Planung zusammengetragen.
Die vollständige Stellungnahme stellen wir transparent auf unserer Website zur Verfügung.